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   BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22   

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https://dejure.org/2023,11361
BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22 (https://dejure.org/2023,11361)
BGH, Entscheidung vom 01.03.2023 - 2 StR 434/22 (https://dejure.org/2023,11361)
BGH, Entscheidung vom 01. März 2023 - 2 StR 434/22 (https://dejure.org/2023,11361)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 163b StPO; § 224 StGB; § 113 StGB
    Beweiswürdigung (Einlassung des Angeklagten: eigenständige und kritische Würdigung, nicht unwiderleglich Hinzunehmen, keine Beweise für ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit, Zweifelssatz; Gesamtwürdigung aller Indizien); gefährliche Körperverletzung (gemeinschaftlich: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 337 Abs. 1 StPO, § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO, § 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StGB, § 264 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Freispruch aus tatsächlichen Gründen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 113 Abs. 1 ; StGB § 113 Abs. 2 S. 1 Nr. 3
    Gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte; Freispruch aus tatsächlichen Gründen

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.06.2020 - 5 StR 157/20

    Konkurrenzen zwischen Widerstand und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22
    a) Die rechtliche Bewertung des Landgerichts, die Identitätsfeststellung gemäß § 163b Abs. 1 Satz 2 StPO und damit die Diensthandlung des Polizeibeamten K. sei in dem Moment beendet gewesen, als dieser sich "gegen den Angriff der gesondert Verurteilten S. und C. zur Wehr setzte", ist - wie von der Revisionsführerin im Einzelnen ausgeführt - nicht vertretbar (vgl. zum weiten Begriff der Diensthandlung: BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 157/20, BGHSt 65, 36, 38 f.; MüKo-StGB/Bosch, 4. Aufl., § 114 Rn. 7 mwN).

    Ob zudem das Verhalten der Angeklagten den Tatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gemäß § 113 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StGB erfüllt, der zum Tatbestand des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte im Verhältnis der Tateinheit stehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 5 StR 157/20, BGHSt 65, 36 ff.), wird der neue Tatrichter in den Blick zu nehmen haben.

  • BGH, 05.11.2020 - 4 StR 381/20

    Grundsätze der Strafzumessung (tatschulderhöhende Berücksichtigung einer

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22
    Vielmehr ist die Einlassung der Angeklagten - ebenso wie andere Beweismittel - auf ihre Plausibilität und ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 5. November 2020 - 4 StR 381/20, NStZ 2021, 574, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.03.2011 - 5 StR 570/10

    Mittäterschaft (Tatentschluss)

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22
    Dass im Übrigen bis zur Beendigung einer Tat der Entschluss zu einer gemeinschaftlichen Körperverletzung auch konkludent möglich ist (vgl. die Nachweise bei MüKo-StGB/Joecks/Scheinfeld, 4. Aufl., § 25 Rn. 234, Fn. 667 und 669, insbes. BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - 5 StR 570/10, NStZ-RR 2011, 200), hat die Strafkammer aus dem Blick verloren; angesichts der Feststellungen, nach denen C. mit der Faust POK K. ins Gesicht schlug, "währenddessen" die Angeklagte den linken Arm des Polizeibeamten festhielt und ihn dadurch in seinen Verteidigungsmöglichkeiten einschränkte, hätte Anlass bestanden, eine solche spontane und einvernehmliche Abrede zu erörtern.
  • BGH, 17.04.2014 - 3 StR 84/14

    Kognitionspflicht (fehlende volle Ausschöpfung des Unrechtsgehalts der

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22
    Die Strafkammer hat unberücksichtigt gelassen, dass - auch wenn keine der Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Tatbegehung durch die Angeklagte ausreichte - die Möglichkeit besteht, dass sie in ihrer Gesamtheit die entsprechende Überzeugung vermitteln können (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 17. April 2014 - 3 StR 84/14, NStZ-RR 2014, 344, 345).
  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22
    Die den Feststellungen zugrunde liegende Beweiswürdigung begegnet - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabes (vgl. Senat, Urteil vom 16. Februar 2022 - 2 StR 399/21, NStZ-RR 2022, 146, 147) - in mehrfacher Hinsicht durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 26.08.2020 - 2 StR 587/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 01.03.2023 - 2 StR 434/22
    Dabei ist es weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten der Angeklagten von Annahmen auszugehen bzw. Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen die Beweisaufnahme keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. Senat, Urteil vom 26. August 2020 - 2 StR 587/19, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.02.2024 - 2 StR 534/23
    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hat der Senat mit Urteil vom 1. März 2023 (2 StR 434/22) das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 19.07.2023 - 2 StR 255/22

    Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung

    Einlassungen, für die es keinen Beweis gibt, sind indes nicht ohne weiteres ungeprüft hinzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 1. März 2023 - 2 StR 434/22, NStZ-RR 2023, 219, 220).
  • BGH, 16.08.2023 - 5 StR 434/22

    Revision der Generalstaatsanwaltschaft wegen Nichtberücksichtigung einer neben

    An die Bewertung der Einlassung eines Angeklagten sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Beurteilung sonstiger Beweismittel (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2023 - 2 StR 434/22, NStZ-RR 2023, 219 f.; Beschluss vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20 f. mwN).
  • BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils

    (2) Dessen ungeachtet hätte die Strafkammer auch den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB, dem eine konkludente Übereinkunft der Tatbeteiligten aufgrund arbeitsteiliger Tatausführung zugrunde liegen kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2023 - 2 StR 434/22 Rn. 22; Urteil vom 13. April 2023 - 5 StR 533/22 Rn. 7; jew. mwN), prüfen müssen.
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